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Unsere Leistungen

... reichen von der Versorgung von Leichtpflegebedürftigen bis hin zu Schwerstpflegebedürftigen in  Ihrem gewohnten Umfeld.
... beinhalten Beratung und Information über finanzielle Hilfe durch Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Bundessozialhilfegesetz

 

Unser Motto:

"Alten und kranken Menschen die Möglichkeit zu geben, in ihren eigenen vier Wänden zu leben."

 

Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, in einem persönlichen Beratungsgespräch, bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Pflegeprogrammes. Wir verstehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse, aber auch Ihre Ängste und Sorgen und bieten Ihnen die wertvolle Unterstützung, die Sie brauchen.

 

Grundpflege

...sind Maßnahmen der Pflegeversicherung, wie z.B.:

Behandlungspflege

Wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische Versorgung notwendig ist. Behandlungspflege wird in der Regel verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern.
Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel:

Hauswirtschaftliche Versorgung

Ernährung

Verhinderungspflege

... wenn die bisherige Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder eines Erholungsurlaubs die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann, treten die Pflegekassen mit der sogenannten "Verhinderungspflege" (Ersatzpflege) ein. So wird es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Es besteht die Möglichkeit diese Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch zu nehmen.

Palliativcare / Sterbebegleitung und Vermittlung von Hospizen

Außerklinische Heimbeatmung

Beratungsgespräch (§ 37,3 SGB XI)

... werden im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes regelmäßig durchgeführt um den Erhalt der Qualität der Pflege zu sichern.

Die Beratungsgespräche führen wir bei Ihnen zu Hause durch

Betreuungsleistungen nach § 45a und § 45b SGB XI

Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite wenn der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) zur Begutachtung im Rahmen der Beantragung oder Überprüfung einer Pflegestufe zu Ihnen kommt.

Organisation und Beratung zu Hilfsmitteln und Vermittlung von Dienstleistungen

...die von Ihnen benötigt werden wie z.B.:

Familienpflege, Hilfe in Notsituationen, Fensterputzdienst

Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften

Haushaltshilfe

Bei Ausfall der Betreuungsperson der Kinder unter 12 Jahren durch Erkrankung, Kur, Krankenhausaufenthalt oder Entbindung wird von ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe gewährt für z.B.:

Schulung und Beratung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, oder ins Krankenhaus auf die Station und beraten den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen (auch wenn die Angehörigen die Versorgung, ohne die professionelle Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes, durchführen möchten).

Sozialberatung

Zusatzangebote als Privatleistungen

Als qualifizierter ambulanter Pflegedienst bieten wir auch alle Leistungen im Servicebereich Pflege und Betreuung, die nicht über die Krankenkassen oder Pflegekassen abgerechnet werden: